Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die Richtlinie der EU, die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“, um. Die Gemeinde Schkopau hat dazu ab dem 17.12.2023 eine Interne Meldestelle eingerichtet. Hier können Beschäftigte, sowie Bürger oder Personen, die anderweitig mit der Gemeinde Schkopau dienstlich in Verbindung stehen, Meldungen oder Hinweise über Regel- oder Gesetzesverstöße abgeben.

Kontaktdaten der Internen Meldestelle

Hinweise können wie folgt abgegeben werden:

Postweg

Gemeinde Schkopau
„Interne Meldestelle HinSchG"
Schulstraße 18
06258 Schkopau

per Einwurf

in einen gesonderten Briefkasten („Interne Meldestelle“) der Gemeinde Schkopau
(Schulstraße 18, 06258 Schkopau)

telefonisch oder persönlich innerhalb der Kernzeiten:

Ansprechpartnerin: Frau Laura Eveline Rehfeld
Telefonnummer: +49 3461 / 7303-629

Kernzeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:


09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 14.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 14.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
(außer gesetztliche Feiertage und Brückentage (Bund, LSA))

Hinweis:

Personen haben die Möglichkeit, zwischen einer internen und einer externen Meldung zu wählen.

Die externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) angesiedelt. Meldungen an die externe Meldestelle können über die Website www.bundesjustizamt.de unter „Hinweisgeberstelle“ erfolgen.