Wichtige Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025

 

Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens 21.02.2025 15.00 Uhr möglich

 

Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu fördern, informiert die Gemeinde Schkopau nachfolgend über zentrale Abläufe und Fristen:

Vor Ort im Wahllokal ist die Abstimmung am 23. Februar 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr möglich. Hierzu sind der Personalausweis oder der Reisepass und gegebenenfalls die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

Informationen zur Briefwahl:

Wer von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, sollte den Antrag so schnell wie möglich an die Gemeinde Schkopau übersenden, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen und der Wahlbrief fristgerecht zurückgesandt werden kann.

Das Formular zur schriftlichen Beantragung der Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer die Briefwahlunterlagen dringend benötigt, sollte jedoch die persönliche Beantragung im Briefwahlbüro vorziehen.

Der Antrag auf einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 21.02.2025 15:00 Uhr gestellt werden.

 

Das Briefwahlbüro der Gemeinde Schkopau befindet sich in der Schulstraße 18, 06258 Schkopau und ist in den letzten Tagen vor der Wahl wie folgt geöffnet:

Freitag vor der Wahl (21.02.2025)
09:00 bis 15:00 Uhr

Samstag vor der Wahl (22.02.2025) 
09:00 bis 12:00 Uhr (nur in Fällen des § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung)

 

Sollte der Wahlschein verloren gegangen oder die beantragten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sein, kann bis zum Samstag, dem 22. Februar 2025, ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung, können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Der Wahlbrief kann auch direkt bei der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse abgegeben werden. In diesem Fall kann der Einwurf noch bis zum Wahltag 18.00 Uhr erfolgen.

gez. Wahlamt